verklausulieren

verklausulieren
vt
1) оговаривать, обусловливать (положения договора и т. п.)
2) сложно и запутанно выражаться, казуистически формулировать мысль

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • verklausulieren — kompliziert/schwer verständlich formulieren, schwer verstehbar darstellen, unklar/unverständlich ausdrücken, verschlüsseln. * * * verklausulieren:verklauseln·klausulieren;auch⇨beschränken verklausulierenunklar/unverständlich/undeutlichmachen,versc… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verklausulieren — ver|klau|su|lie|ren 〈V. tr.; hat〉 oV verklauseln 1. durch Klauseln, Vorbehalte einschränken 2. 〈fig.; umg.〉 in schwierigem Satzbau darstellen, verwickelt, schwierig formulieren ● eine verklausulierte Erklärung * * * ver|klau|su|lie|ren <sw.… …   Universal-Lexikon

  • verklausulieren — ver|klau|su|lie|ren 〈V.〉 1. durch Klauseln, Vorbehalte einschränken 2. 〈fig.; umg.〉 in schwierigem Satzbau darstellen, verwickelt, schwierig formulieren; eine verklausulierte Erklärung [Etym.: → Klausel] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • verklausulieren — ver|klau|su|lie|ren <zu ↑klausulieren>: 1. einen Vertrag mit mehreren Klauseln versehen u. ihn dadurch unklar u. unübersichtlich machen. 2. [etw.] unübersichtlich machen; einschränken …   Das große Fremdwörterbuch

  • verklausulieren — ver|klau|su|lie|ren (schwer verständlich formulieren; mit vielen Vorbehalten versehen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verklausulierung — Ver|klau|su|lie|rung 〈f. 20〉 das Verklausulieren, Einschränkung durch Vorbehalte * * * Ver|klau|su|lie|rung, die; , en: 1. das Verklausulieren. 2. verklausulierte Formulierung. * * * Ver|klau|su|lie|rung, die; , en: 1. das Verklausulieren. 2.… …   Universal-Lexikon

  • klausulieren — klau|su|lie|ren 〈V. tr.; hat; selten〉 in Klauseln fassen, bringen, durch Klauseln einschränken; →a. verklausulieren * * * klau|su|lie|ren <sw. V.; hat [zu ↑Klausel] (selten): in Klauseln fassen, bringen; verklausulieren …   Universal-Lexikon

  • verklauseln — ver|klau|seln 〈V. tr.; hat〉 = verklausulieren * * * ver|klau|seln <sw. V.; hat (seltener): verklausulieren …   Universal-Lexikon

  • Klausel (Recht) — Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen (z. B. Bundesratsklausel). Klauseln bestehen aus Bedingungen (z. B. „gekauft wie gesehen“) oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Opting-out-Klausel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertragsklausel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte… …   Deutsch Wikipedia


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